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Bewerbungsgespräche über Skype

Die technischen Möglichkeiten, miteinander zu kommunizieren, ohne dabei im gleichen Raum oder sogar im gleichen Land zu sein, nehmen in der heutigen Zeit immer stärker zu. Dabei ist die Videotelefonie eine jener Methoden, welche eine schnelle und dennoch auch persönliche Kommunikation ermöglichen.

Diese Möglichkeit nutzen Unternehmen bereits in vielen Bereichen. Insbesondere werden zunehmend Bewerbungsgespräche über den Online-Dienst Skype abgehalten, anstatt den potentiellen Kandidaten vor Ort zu empfangen. Dies erspart Arbeitgeber und Bewerbern Zeit und Kosten.

Zum Einsatz von Skype im Bewerberauswahlverfahren hat sich die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in ihrem aktuellen Jahresbericht geäußert. So werden bei einem Bewerbungsgespräch über den Online-Dienst Skype nicht nur die für die Entscheidung über die Begründung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlichen personenbezogenen Daten verarbeitet, sondern darüber hinaus sowohl Bild- als auch Tonaufnahmen erhoben und etwaige Chatprotokolle sowie sonstige Nutzungsdaten für 90 Tage gespeichert. Gleichzeitig werden die Daten an die Microsoft Corporation und damit an einen Dritten übermittelt, womit ebenso eine Datenübermittlung in Drittstaaten verbunden ist. Die dabei notwendigen Einwilligungen der Bewerber für eine solche Datenverarbeitung lassen sich auch nicht wirksam einholen, da das Kriterium der Freiwilligkeit nur unzureichend erfüllt sei. Daher wird vom Einsatz des Online-Dienstes Skype abgeraten.

Leider wird dabei von der Aufsichtsbehörde unberücksichtigt gelassen, ob und wenn ja, welche Änderungen sich in dieser Bewertung ergäben, wenn Skype for Business eingesetzt und die Microsoft Corporation als Auftragsverarbeiter des Arbeitgebers tätig wird, ob durch deren Privacy Shield-Zertifizierung die Rechte der betroffenen Personen nicht doch ausreichend gewahrt und diese hinreichend informiert würden und unter welchen Voraussetzungen eine Einwilligung der Bewerber dennoch wirksam eingeholt werden könnte.

Lisa Benjowski
Informationsjuristin (LL.B.), Consultant für Datenschutz

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