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Beschwerdeformulare für betroffene Personen in Sachen EU-US-Privacy-Shield

Die Übermittlung personenbezogener Daten aus Europa in die USA ist in Zeiten von Cloud-Diensten und internationalen Unternehmen ein wichtiges Thema.

Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2016/1250 der Europäischen Kommission vom 12.07.2016 bieten US-Unternehmen, die eine Privacy Shield-Zertifizierung besitzen, ein angemessenes Datenschutzniveau. Eine Übermittlung personenbezogener Daten ist dann gemäß Art. 45 DSGVO zulässig. Diese Zertifizierung muss erst durch die Unternehmen erworben werden, somit ist nicht jedes Unternehmen aus den USA zwingend auch nach den Richtlinien des Privacy-Shields zertifiziert.

Unter dem folgenden Link kann geprüft werden, ob das US-Unternehmen, dem man Daten übermitteln möchte, eine Privacy-Shield-Zertifizierung aufweist: https://www.privacyshield.gov/list.

Aufgrund der Abreden zum EU-US Privacy Shield müssen diese US-Unternehmen den betroffenen Personen verschiedene Rechte einräumen, welche dann direkt gegenüber den zertifizierten Unternehmen geltend gemacht werden können.

Bei vermuteten Datenschutzverstößen kann man sich auch an die nationalen Aufsichtsbehörden wenden. Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat hierzu ein Beschwerdeformular veröffentlich, welches mit den anderen europäischen Datenschutzbehörden abgestimmt wurde. Auch die Aufsichtsbehörden von Bayern, NRW und Baden-Württemberg haben ebenfalls entsprechende Formulare veröffentlicht. Dieses gilt allerdings nur für Beschwerden gegenüber privaten Unternehmen. Sollte eine betroffene Person befürchten, dass auf ihre personenbezogenen Daten durch US-amerikanische Sicherheitsbehörden oder Nachrichtendienste zugegriffen wurde, kann auch dies einer Prüfung unterzogen werden. Für ein solches Vorgehen steht ein separates Formular zur Verfügung. Entsprechende Fälle werden dann durch eine Ombudsperson des US-Außenministeriums bearbeitet.

Die entsprechenden Formulare sind u.a. auf der Internetseite der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit unter https://datenschutz-berlin.de/content/eu-us-privacy-shield-informationen-und-beschwerdemoeglichkeiten abrufbar.

Lisa Benjowski
Informationsjuristin (LL.B.), Consultant für Datenschutz

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